Lexikon · Produktion und Sprache
Jugendschutz
Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Medieninhalten.
In Deutschland regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, wann Inhalte im Fernsehen gezeigt werden dürfen: Angebote ab 16 grundsätzlich erst ab 22 Uhr, ab 18 erst ab 23 Uhr. Streamingdienste setzen stattdessen Altersfreigaben, PIN-Sperren und Kinderprofile ein.