Zum Inhalt springen
episoden.net

Lexikon · Produktion und Sprache

Jugendschutz

Regeln zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor ungeeigneten Medieninhalten.

In Deutschland regelt der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, wann Inhalte im Fernsehen gezeigt werden dürfen: Angebote ab 16 grundsätzlich erst ab 22 Uhr, ab 18 erst ab 23 Uhr. Streamingdienste setzen stattdessen Altersfreigaben, PIN-Sperren und Kinderprofile ein.

Alle Begriffe im Lexikon

Frage an die Redaktion

Eine Serie fehlt oder ist falsch?

Wir pflegen über 1.500 Serien. Hinweise von Leserinnen und Lesern helfen uns, alles aktuell zu halten.

  • Antwort per E-Mail
  • Kostenlos
  • Keine Werbung

Kostenloser Vermittlungsservice. Für die Vermittlung erhalten wir gegebenenfalls eine Vergütung von unseren Partnern, für dich entstehen keine Kosten.

✉ Kontakt